Regelungen für Staatsangehörige des EU/EFTA- und Schengen-Gebietes

Wenn Sie die Staatsbürgerschaft von Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ungarn und Österreich (Schengen-Länder) sowie von Grossbritannien und Lichtenstein (übrige EU/EFTA) besitzen, können Sie ohne besondere Genehmigung nach Norwegen einreisen und sich dort bis zu 3 Monaten aufhalten. Für die Schweiz reicht dafür die ID. Bitte achten Sie darauf, dass diese noch drei Monate nach Ausreise aus Norwegen gültig sein muss.

Wenn Sie länger als drei Monate lang in Norwegen bleiben möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Der Antrag kann nach der Einreise in Norwegen gestellt werden. Die zuständige Behörde ist die zentrale Ausländerbehörde (Utlendingsdirektoratet) in Norwegen; den Antrag stellen Sie bei der örtlichen Polizei in Norwegen.

Sie haben - in der Regel - Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie Ihren gültigen Reispass vorlegen und nachweisen, dass Sie ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben bzw. in Norwegen verdienen werden. Zusätzlich müssen Sie, je nach Ihrer Ausgangslage, bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Wenn Sie in Norwegen angestellt sind, legen Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers über Ihre Beschäftigung vor.
  • Wenn Sie sich als Selbständiger niederlassen, brauchen Sie eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit sowie Belege dafür, dass die zuständigen Behörden Ihre Tätigkeit genehmigen werden. Voraussetzung ist auch, dass es sich um eine dauerhafte Tätigkeit handelt.
  • Wenn Sie in einem bestimmten Auftrag Dienstleistungen (z.B. als Jurist oder Architekt) anbieten wollen, müssen Sie Dokumentationen über die Art und Dauer Ihrer Leistungen vorlegen. Dabei gilt, dass diese Leistungen der Hauptgrund für Ihren Aufenthalt sind, dass sie angeboten werden, um Einnahmen zu erzielen und dass sie von begrenzter Dauer sind.
  • Wenn Sie Dienstleistungen (z.B. eine medizinische Behandlung oder einen Kuraufenthalt) in Norwegen in Anspruch nehmen, brauchen Sie einen Beleg über die Art und Dauer dieses Anspruches. Voraussetzung ist, dass dies der Hauptgrund des Aufenthaltes ist, dass die Leistungen bezahlt werden und dass sie von begrenzter Dauer sind.
  • Wenn Sie ohne Beschäftigung Ihren Wohnsitz in Norwegen einrichten möchten, müssen Sie über ein regelmässiges Einkommen (z.B. Rente aus dem Heimatland) verfügen. Dieses muss allerdings mindestens der norwegischen Mindestrente sowie der Sonderzulage für Einzelpersonen entsprechen. Zusätzlich müssen Sie in Ihrem Heimatland eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, die dem norwegischen Gesetz entspricht.
  • Wenn Sie studieren, legen Sie die Aufnahmebestätigung einer anerkannten Universität/ Hochschule/ Ausbildungsinstitution vor. Die Ausbildung muss berufsbezogen sein. Ein Plan für das Studium sowie eine Erklärung über die Finanzierung des Studiums in Form einer Bürgschaft, einer Garantie oder einer Stipendienzusage werden ausserdem verlangt. Zusätzlich müssen Sie in Ihrem Heimatland eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, die dem norwegischen Gesetz entspricht.

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